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5 Jahre nach Verabschiedung der UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte: Auf große Worte folgen keine Taten

Am 16.  Juni 2011 verabschiedete die internationale Gemeinschaft einstimmig die freiwilligen UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte mit dem Ziel, Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen zu verhindern und unverantwortliche Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen. Fünf Jahre später hat sich die Situation für Betroffene nicht verbessert. Auch der deutsche Aktionsplan bringt wenig Veränderung.

 

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Am 16.  Juni 2011 verabschiedete die internationale Gemeinschaft einstimmig die freiwilligen UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte mit dem Ziel, Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen zu verhindern und unverantwortliche Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen. Fünf Jahre später hat sich die Situation für Betroffene nicht verbessert. Auch der deutsche Aktionsplan bringt wenig Veränderung. Der Einsturz des Rana Plaza im Jahr 2013 bei dem über 1100 Menschen ums Leben kamen oder der VW-Abgasskandal sind nur zwei Beispiele für die andauernde Missachtung von Mensch und Umwelt. Noch immer produzieren ArbeiterInnen in Asien zum Hungerlohn Kleidung und Elektronik, auch für den deutschen Markt. Und der Abbau von Rohstoffen wie Kohle, Kupfer, Platin oder Eisenerz führt in vielen Teilen der Welt zu Landvertreibungen, Wasserverschmutzungen und gewaltsamen Konflikten.

Die Verabschiedung der Leitprinzipien im Jahr 2011 war ein wichtiger Schritt, um die Rechenschaftspflicht von Unternehmen zu verbessern. Zum ersten Mal wurden globale Standards definiert, die Staaten an ihre Pflicht erinnerten, die Menschenrechte gegen Verletzungen durch Unternehmen zu verteidigen und von Menschenrechtsverletzungen Betroffenen Zugang zu Beschwerdeverfahren und angemessenem Rechtsschutz zu ermöglichen. Unternehmen sollte ihre Pflicht verdeutlicht werden, Menschenrechte in all ihren Aktivitäten zu achten sowie mögliche negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu beenden und wiedergutzumachen.

Die Umsetzung stockt

Eine große Schwäche der Leitprinzipien liegt jedoch darin, dass sie keinerlei Durchsetzungsmechanismen vorsehen. Die Umsetzung ist auf den politischen Willen der  nationalen Regierungen angewiesen, diese müssten die Anforderungen in nationales Recht übersetzen und ihre Unternehmen in die Pflicht nehmen. Schon 2011 forderte die EU ihre Mitgliedsstaaten auf, nationale Aktionspläne für die Implementierung der UN-Leitlinien zu entwerfen und versprach, auch auf europäischer Ebene einen Aktionsplan zu verabschieden. Dieses Versprechen wurde bis heute nicht eingelöst. Und auch in den  meisten Mitgliedstaaten fehlt es an wirksamen Initiativen. Die bisherigen Aktionspläne sind schwach und beschränken sich auf freiwillige Empfehlungen an die Unternehmen. Für Betroffene ist es weiterhin kaum möglich, Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft zu ziehen.

In einigen Ländern gibt es etwas mehr Bewegung. In Frankreich hat das Parlament im März 2016 in zweiter Lesung ein Gesetz angenommen, wonach große französische Unternehmen verpflichtet werden, menschenrechtliche Risiken zu identifizieren und zu verhindern, dass sich diese Risiken realisieren. Im Juni wird der Entwurf im Senat diskutiert und geht danach zur Entscheidung zurück an die Nationalversammlung. In Großbritannien wurde kürzlich der „modern slavery“ Act beschlossen. Das Gesetz richtet sich gegen moderne Formen der Sklaverei  richtet sich gegen moderne Formen der Sklaverei und verpflichtet große Unternehmen, über diesbezügliche Risiken in ihren Lieferketten zu berichten und darzulegen welche Gegenmaßnahmen sie getroffen haben.

Was passiert in Deutschland?

Die Bundesregierung hinkt diesen Entwicklungen hinterher.  Bei den jüngsten Reformen der öffentlichen Auftragsvergabe und der Berichtspflichten von Unternehmen hat es die Bundesregierung ebenfalls versäumt, die UN-Leitprinzipien wirksam zu verankern. 2014 hat sie damit begonnen, einen Nationalen Aktionsplan auszuarbeiten, der noch in diesem Monat der Öffentlichkeit präsentiert werden soll. Erste Einblicke in den Aktionsplan lassen allerdings vermuten, dass anstelle von gesetzlichen Regelungen wieder nur unverbindliche Empfehlungen für Unternehmen ausgesprochen werden. Trotz zahlreicher praktischer und rechtlicher Hürden beim Zugang zu deutschen Gerichten enthält der Entwurf keinerlei Maßnahmen, um es Betroffenen zu erleichtern, deutsche Unternehmen gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Darüber hinaus enthält der derzeitige Entwurf trotz zweijährigem Erstellungsprozess hauptsächlich vage Absichtsbekundungen und Prüfaufträge.

Appelle und weitere Prüfungsprozesse reichen jedoch nicht, um die Leitprinzipien wirksam umzusetzen und die Unternehmensverantwortung zu stärken. Die Familien der 1100 Opfer des Rana Plaza Ereignisses wissen dies nur zu gut. Sowohl die EU als auch Deutschland müssen sich endlich ihrer Verantwortung stellen. ArbeiterInnen und Gemeinschaften auf der ganzen Welt, deren Menschenrechte von europäischen Unternehmen verletzt werden,  können nicht länger warten.

Noch wurde der Aktionsplan in Deutschland nicht verabschiedet. Fordern Sie deshalb gemeinsam mit uns Angela Merkel und Sigmar Gabriel auf, sich für einen ambitionierten Aktionsplan einzusetzen und Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten!

 

 

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