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Chancen auf ein Klimaabkommen im Luftverkehr?

Seit 2013 arbeitet die UN-Sonderorganisation für zivile Luftfahrt (ICAO) intensiv an einem Konzept für ein globales marktbasiertes Instrumentarium, was ab 2020 die Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr stabilisieren soll. Die Verhandlungsergebnisse werden mit Spannung erwartet und sollen im Rahmen der 39. Vollversammlung der Mitgliedsstaaten vom 27. September bis 06. Oktober 2016 präsentiert werden.

 

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Die Sommerferien sind vorbei, die Urlaubsfotos sortiert und die Erinnerungen noch immer präsent. Die Mehrheit der Europäer_innen ist dieses Jahr innerhalb ihrer Heimatländer verreist - mit der Bahn, dem Bus oder mit dem PKW. Doch ein nicht unwesentlicher Anteil der Menschen weltweit verreiste mit dem Flugzeug. Dabei entstehende Umweltbelastungen sind nicht Teil der Urlaubserinnerungen.

Starke Klimaerwärmung durch Flugverkehr

Rund 75 Prozent der weltweiten tourismusbedingten Treibhausgasemissionen stammen aus dem Verkehr - davon 40 Prozent aus dem Flugverkehr. Ein Flugzeug stößt für jeden Personenkilometer 211 Gramm klimaschädliches Kohlendioxid aus - und damit deutlich mehr als ein Pkw (142 Gramm) sowie mehr als fünfmal so viel wie die Bahn im Fernverkehr (41 Gramm). Darüber hinaus werden ein erheblicher Teil der Erwärmungswirkungen von Flugzeugen (zum Beispiel Kondensstreifen, Zirrus- und Eiswolken, Rußpartikel) die sich in großer Höhe bilden nach wie vor gänzlich vernachlässigt. Global bewertet macht damit der Anteil des Flugverkehrs an der Erderwärmung etwa 5 Prozent aus. Es wird prognostiziert, dass im Jahr 2050 der Luftverkehr etwa 27 Prozent des Kohlendioxidbudgets, welches für die Erreichung des 1,5°C-Ziels weltweit zur Verfügung steht, verbraucht.

Emissionen aus dem Flugverkehr endlich verbindlich angehen

Während die weltweiten Emissionen im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) geregelt sind, gab die UN-Staatengemeinschaft 1997 die Regelung der Emissionen des internationalen Flugverkehrs an die UN-Sonderorganisation für zivile Luftfahrt (ICAO) ab. Seit 2013 arbeitet die Organisation intensiv an einem Konzept für ein globales marktbasiertes Instrumentarium, was ab 2020 die Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr stabilisieren soll. Die Verhandlungsergebnisse werden mit Spannung erwartet und sollen im Rahmen der 39. Vollversammlung der Mitgliedsstaaten vom 27. September bis 06. Oktober 2016 präsentiert werden.

Die ICAO diskutiert in diesem Konzept ganz verschiedene Stränge. Dazu zählen technologische Ansätze zur Effizienzsteigerung und operative Maßnahmen beim Start- und Landevorgang zur Reduzierung der Klimawirkung beim Fliegen, der Einsatz von alternativen Flugtreibstoffen sowie die Entwicklung eines transparenzschaffenden CO2-Zertifizierungsstandards für Flugzeuge.

Kompensation statt Reduktion

Hinter der in diesem Rahmen auch diskutierten Idee einer marktbasierten globalen Maßnahme steckt nicht mehr und nicht weniger als der Ansatz einer 100-prozentigen Kompensation – ohne verbindliche Reduktionsziele. Problematisch ist dabei, dass es sich beim Kompensieren nicht um CO2-Reduktionsmaßnahmen handelt und erfahrungsgemäß Zertifikate mit sehr geringen Qualitätsstandards gehandelt werden. Doch genau die Qualität der zur Kompensation genutzten Gutschriften ist entscheidend, sie bilden das Herzstück des neuen Instrumentariums. Ein solches Emissionszertifikat muss einer realen CO2-Einsparung entsprechen, diese muss permanent, quantifizierbar und messbar sein. Eine Doppelzählung der Gutschriften muss vermieden werden. Darüber hinaus muss die Emissionsminderung zusätzlich sein, das heißt das Kompensationsprojekt aus dem die Gutschrift stammt wird nur zum Zweck dieser Emissionsreduktion umgesetzt.

Klima-Kompensation braucht gute Standards

Sind diese beschriebenen Qualitätskriterien nicht nachweislich garantiert, kommt es nicht zur gewünschten Neutralisierung der Treibhausgasemission, im Gegenteil die Belastung der Atmosphäre mit CO2 nimmt zu. Zudem besteht leicht die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen, wenn Gutschriften beispielsweise aus Aufforstungsprojekten oder Wasserkraftwerken – wofür Menschen von ihrem Grund und Boden vertrieben wurden - generiert werden.

Die Etablierung einer Negativliste könnte helfen den Handel mit minderwertigen Zertifikaten zu stoppen. Dabei müssten u.a. Zertifikate aus Kohle- und Nuklearkraftwerken, Wasserkraftanlagen größer als 20 Megawatt oder aus Projekten, denen Landnutzungsänderungen zugrunde liegen (Wald- und Forstwirtschaft) in diese Liste aufgenommen werden.

Die neue marktbasierte Maßnahme muss für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend sein. Entwicklungsländer sind vor diesem Hintergrund besonders zu behandeln. Ihnen sollte unter bestimmten Bedingungen die Nichtteilnahme oder geringere Reduktionsambition gewährt werden, was jedoch höhere Ambitionen bei den Industriestaaten erfordert.

Globale Regelung besser als viele regionale

Ein gutes, umweltverträgliches und sozial gerechtes globales System ist sicherlich eine bessere Alternative als regionale Einzellösungen, wie sie beispielsweise die Europäische Union, China und Mexiko schon in petto haben. Die große Bedeutung eines solchen globalen Maßnahmenpaketes wird noch deutlicher wenn man sich klar macht, dass derzeit weder die Emissionen aus dem internationalen Flug- noch aus dem Schiffsverkehr unter dem Weltklimaabkommen geregelt werden. Ohne ein bindendes und ambitioniertes Klimaabkommen für den Luftverkehr können seine stetig steigenden Emissionen de facto nicht reguliert werden.

Sollte dieser globale Ansatz seinen Zweck nicht erfüllen, dann werden gleichzeitig die langjährigen Bemühungen der weltweiten Klimaverhandler_innen und Umweltexpert_innen die das Pariser Abkommen maßgeblich auf den Weg gebracht haben durch die Untätigkeit der Verkehrsminister_innen oder durch die Gleichgültigkeit der Luftfahrtindustrie zunichte gemacht.

Denn eines ist ganz klar: Das 1,5°C-Ziel ist nur dann zu erreichen, wenn alle Sektoren und alle Staaten ihre Emissionen zeitnah erheblich reduzieren.

 

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Lachender Junge

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