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Finanzministerium torpediert Auflagen für Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Ende Juli haben sich die Staatssekretäre der Bundesministerien erneut getroffen, um über den Entwurf des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte abzustimmen. Anlass des Treffens war die massive Verwässerung des Entwurfs durch das Bundesfinanzministerium.

Seit November 2014 entwickelt die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien. Das Auswärtige Amt hat dabei die Federführung übernommen und unter Mitwirkung des Arbeitsministeriums, des Entwicklungsministeriums, des Justizministeriums sowie des Wirtschaftsministeriums einen Entwurf für einen Aktionsplan erarbeitet. Schon der erste Entwurf der zuständigen Ressorts hatte zum Unmut von Brot für die Welt und anderen Nichtregierungsorganisationen auf eine gesetzliche Regelung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Auslandsgeschäfte deutscher Unternehmen verzichtet. Nach einer weiteren Überarbeitung durch das inhaltlich nicht zuständige und bislang unbeteiligte Finanzministerium ist vom Aktionsplan jedoch kaum etwas übrig geblieben. Das ursprüngliche Ziel, nämlich Menschenrechte zu schützen, ist völlig verloren gegangen. Stattdessen übernimmt das Finanzministerium ungefiltert die Position der Wirtschaftsverbände und streicht jede Verbindlichkeit.

Dabei hat die Bundesregierung sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, die UN-Leitsätze für Wirtschaft und Menschenrechte endlich national umzusetzen. Mehrmals bekräftigte sie ihren Anspruch, einen „ambitionierten Aktionsplan“ vorzulegen. Noch im Dezember 2015 betonte Bundeskanzlerin Merkel während ihrer Abschlussrede von der G7-Präsidentschaft die Verantwortung Deutschlands, alles dafür zu tun, dass Menschenrechte auch im Ausland gewahrt werden. Bleibt es beim jetzigen Entwurf, waren sämtliche Versprechungen nichts mehr als schöne Worte. Deutsche Unternehmen könnten weiter wirtschaften wie bisher und die menschenrechtlichen Probleme in ihren Lieferketten und Tochterunternehmen ignorieren. Dies ist nicht akzeptabel. Die Bundesregierung muss zu ihrer Verantwortung stehen und verbindliche Regeln für die Wirtschaft festlegen.

Doch noch ist nichts entschieden! Jetzt ist es umso wichtiger, verbindliche Menschenrechtsstandards für deutsche Unternehmen zu fordern. Fordern Sie deshalb gemeinsam mit uns Angela Merkel und Sigmar Gabriel auf, sich für gesetzliche Regelungen einzusetzen.

 

 

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