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Meilenstein für den Flugverkehr: aber zunächst freiwillig und wenig umwelteffektiv

Zurzeit ist Montreal Schauplatz einer wichtigen Verhandlung für den internationalen Flugverkehr und den globalen Klimaschutz. Dort treffen sich die 192 Mitgliedsstaaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) sowie deren beratende Gremien, um den vorliegenden Entwurf eines globalen Klimaschutzinstruments für den Luftverkehr zu beschließen.

 

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Zurzeit ist Montreal Schauplatz einer wichtigen Verhandlung für den internationalen Flugverkehr und den globalen Klimaschutz. Dort treffen sich die 192 Mitgliedsstaaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) sowie deren beratende Gremien, um den vorliegenden Entwurf eines globalen Klimaschutzinstruments für den Luftverkehr zu beschließen.

Mit dem Klimaabkommen von Paris gilt erstmals für die internationale Staatengemeinschaft die gemeinsame Aufgabe, die Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius, möglichst sogar unter 1,5 Grad Celsius, im Vergleich zu vorindustriellem Niveau zu begrenzen.

Ziel der ICAO

Selbst erklärtes Ziel der ICAO ist es, die wachstumsbedingten CO2-Emissionen des Luftverkehrs künftig auf dem Niveau von 2020 zu stabilisieren. Käme das Abkommen zustande würden die meisten der weltweiten Fluggesellschaften dann Kompensations-Gutschriften kaufen müssen, um Emissionen, die über dieser festgelegen Obergrenze liegen, auszugleichen. Bei einem jährlichen Wachstum des Sektors von 4,8 Prozent steigt das Ausgangsniveau, auf dem das angestrebte Offsetting-System 2020 ansetzen wird, jedoch weiterhin ohne Einschränkungen an.

Die Luftverkehrsorganisation legt nun in Montreal ein Konzeptentwurf vor, welches zunächst bis 2027 freiwilligen Charakter haben wird. Es basiert zu 100 Prozent auf Kompensation und es weist derzeit enorme Lücken beim Umweltschutz auf. Sollten die derzeit laufenden Verhandlungen nicht zu einem ambitionierteren Ergebnis führen, dann wären die jahrelangen Bemühungen vergebens und ein wirkungsvolles globales Abkommen zur Regelung der Flugemission würde wieder vertagt werden.

Umwelt- und Entwicklungsorganisationen kritisieren schon lange, dass dieses Konzept nicht die Reduktion der sektoreigenen Treibhausgas-Emissionen in den Mittelpunkt stellt, sondern den Emissionsausgleich in anderen Wirtschaftssektoren und Ländern sucht und zusätzlich dem Luftverkehrssektor noch weiteres Wachstum zubilligt.

Wichtiger erster Schritt

Und dennoch, das Abkommen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, denn bisher unterliegen die internationalen Flugemissionen überhaupt keiner Regulierung. Gelingt es jetzt, die Mehrheit der Mitgliedsstaaten, insbesondere jene mit hohen Flugemissionen, zur Unterzeichnung gleich ab 2020 zu gewinnen, könnte einer weiteren Verzögerung der nötigen Klimaschutzmaßnahmen entgegengewirkt werden.

Das Abkommen allein ist nur bedingt hilfreich

Angesichts der Ausnahmen*, den Inlandsflügen und den nicht CO2-bezogenen Erwärmungseffekten, wird nur maximal ein Fünftel der Klimawirkung ziviler Luftfahrt von den vorgeschlagenen ICAO-Maßnahmen überhaupt erfasst. Soll das vereinbarte Klimaziel erfüllt werden – und das muss oberste Priorität sein - wird es deutlich größerer Anstrengungen bedürfen Emissionen aus dem Flugverkehr weltweit zu reduzieren. Auch die lange erwartete globale marktbasierte Maßnahme der ICAO (ob schwach oder ambitioniert), darf nicht von der Tatsache ablenken, dass unser Lebensstil und unser Mobilitätsverhalten kritisch zu hinterfragen ist.

Nationaler Klimaschutz im Flugverkehr

Auch deutschlandweit gilt es, den Luftverkehr mit wirkungsvollen Klimaschutzmaßnahmen zu adressieren. Ein logischer und effektiver erster Schritt wäre der Abbau der umweltschädlichen Subventionen für den Luftverkehr. Die Energiesteuerbefreiung von Kerosin und die Befreiung internationaler Flüge von der Mehrwertsteuer verzerren den Wettbewerb und befeuern das rasante Wachstum. Ebenso müssen Maßnahmen zur Emissionsreduktion des Luftverkehrs in den Klimaschutzplänen sowie im Luftverkehrskonzept der Bundesregierung beschlossen werden. Erfolgreiche Instrumente wie die Luftverkehrsteuer dürfen nicht zur Disposition gestellt, sondern sollten kontinuierlich weiterentwickelt werden.

* Die ICAO regelt nur die grenzüberschreitenden, internationalen Flugemissionen, sämtliche nationalen flugbedingten Emissionen aller Länder werden entweder gar nicht oder über die national festgelegten Beiträge der Länder, also deren Ziele zur Treibhausgas-Emissionsminderung unter der Klimarahmenkonvention berücksichtigt.

 

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