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NAP Wirtschaft & Menschenrechte verabschiedet

Die Bundesregierung hat heute einen schwachen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Deutsche Unternehmen werden zwar aufgefordert, Menschenrechte in ihren Geschäftsbeziehungen zu achten, es fehlt jedoch an wirksamen Durchsetzungsmechanismen.

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Nach zwei Jahren Konsultations- und Abstimmungsprozess hat die Bundesregierung heute im Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Der Aktionsplan soll die menschenrechtliche Verantwortung deutscher Unternehmen stärken: Diese sollen künftig stärker darauf achten, dass ihre Geschäfte nicht zu Menschenrechtsverletzungen führen.

Aufgrund massiver Widerstände aus Wirtschaft und großen Teilen der Politik gegen dieses Vorhaben ist der heute verabschiedete Aktionsplan jedoch schwach:

Statt Unternehmen gesetzlich zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten, bringt der Aktionsplan lediglich eine entsprechende Erwartung zum Ausdruck. Selbst für Unternehmen im öffentlichen Eigentum und für die öffentliche Beschaffung fehlt eine klare Verbindlichkeit. Vieles im NAP ist zu vage formuliert und bedarf der Präzision.  Für betroffene Menschen aus dem globalen Süden bleibt es weiterhin nahezu unmöglich, deutsche Unternehmen für die Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen.

Gleichwohl enthält der Aktionsplan erste positive Ansätze:  Der NAP-Entwurf äußert die klare Erwartung, dass alle deutschen Unternehmen ihre menschenrechtliche Verantwortung und Sorgfaltspflichten wahrnehmen. Die ab 2018 geplante jährliche Überprüfung der Umsetzung ist ein deutlicher Fortschritt. Ebenso begrüßen wir die Zielmarke, dass bis 2020 mindestens die Hälfte aller Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter/-innen die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in ihre Unternehmensprozesse integriert haben müssen. Die Ankündigung, anderenfalls ab 2020 eine gesetzliche Regelung zu prüfen, ist ein wichtiges Signal.

Brot für die Welt hatte sich intensiv in den Konsultationsprozess zum Nationalen Aktionsplan eingebracht und sich für gesetzliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und eine Stärkung der Beschwerde- und Klagemöglichkeiten Betroffener eingesetzt.  31.468 Menschen haben diese Forderungen mit ihrer Unterschrift unterstützt. Die Unterschriften wurden heute vor der Kabinettssitzung ans Kanzleramt übergeben.

Anders als zuvor angekündigt, hatte die Bundesregierung den Entwurf des Nationalen Aktionsplans vor Verabschiedung nicht veröffentlicht und damit auch keine Möglichkeit zur Kommentierung gegeben. Stattdessen wurde der Aktionsplan heute sehr kurzfristig im Kabinett verabschiedet. Zuvor war der Entwurf durch Interventionen des Finanzministeriums, der Unions-Fraktion und der Wirtschaftsverbände mehrmals erheblich abgeschwächt worden.

Das Ergebnis ist daher nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird von der Qualität und Nachdrücklichkeit des Monitorings abhängen. Brot für die Welt wird an die positiven Ansätze aus dem Aktionsplan anknüpfen und sich weiterhin für verbindliche und durchsetzbare Unternehmensverantwortung einsetzen.

 

 

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