Blog

Verurteilung Habrés schreibt Rechtsgeschichte

Der ehemalige tschadische Diktator Hissène Habré wurde von einem außerordentlichen Gerichtshof in Dakar wegen seiner Verbrechen zwischen 1982 und 1990 zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Das langwierige juristische Verfahren hat Rechtsgeschichte geschrieben, kommentiert Julia Duchrow, Leiterin des Menschenrechtsreferats von Brot für die Welt.

 

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Heute ist ein in vielerlei Hinsicht bemerkenswertes Urteil im Senegal gegen Hissène Habré ergangen: Mit dem Verfahren gegen den ehemaligen Diktator des Tschad, der für schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen in den Jahren 1982 bis 1990 verantwortlich ist, hat das Gericht Rechtsgeschichte geschrieben. Habré wurde zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Eine späte Wiedergutmachung für die Opfer wurde dadurch ermöglicht und ein Meilenstein für die universelle Jurisdiktion geschaffen.

Langer Weg zur Gerechtigkeit: Senegal - Belgien - Den Haag - Senegal

Die Dimension der Schreckensherrschaft von Habré ist kaum zu fassen: Ihm wird vorgeworfen während seiner Amtszeit für 200.000 Fälle von Folter und 40.000 politische Morde verantwortlich zu sein. Wie in anderen Fällen auch, konnte Habré nur an die Macht gelangen und sich dort halten, weil er von starken Partnern aus dem Westen - in diesem Fall den USA und Frankreich - militärisch unterstützt wurde, da die beiden Staaten Habré als Alliierten gegen Libyens Diktator Gaddafi sahen.

Nach seinem Sturz beschäftigten sich viele Gerichte mit denen durch Habré verübten schweren Menchenrechtsverletzungen:  Bald nachdem Habré entmachtet worden war, floh er in den Senegal. Deswegen versuchten die Opfer und ihre juristischen Vertreter zunächst ein Verfahren gegen Habré vor senegalesischen Gerichten unter anderen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzustrengen, welches aber - ersichtlich aufgrund politischen Drucks - als unzulässig abgewiesen wurde. Ein weiterer Versuch, Habré vor Gericht zu bringen folgte dann im November 2000 in Belgien, wo Habré 2005 in Abwesenheit tatsächlich verurteilt wurde.

In der Folge beantragten dann die belgischen Behörden gegenüber den senegalesischen Behörden seine Auslieferung. Ein senegalesisches Gericht entschied, dass es darüber nicht entscheiden könne und verweigerte die Auslieferung. Dies führte dann zu einem historischen Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH), dem Gericht der Vereinten Nationen, das für Streitigkeiten zwischen den Staaten zuständig ist. In einer historischen Entscheidung entschied der IGH 2012, dass Senegal durch die Weigerung Habré auszuliefern, gegen die UN-Antifolterkonvention verstoßen habe und forderte den Senegal auf, ohne weitere Verzögerung Habré strafrechtlich zu verfolgen, wenn Habré nicht nach Belgien ausgeliefert würde.

Verfahren „im Namen Afrikas“

Durch das laufende internationale Verfahren war der Druck auf afrikanischer Ebene gestiegen, das Verfahren selbst durchzuführen. Deswegen hatte die Afrikanische Union schon 2006 den Senegal aufgefordert, Habré „im Namen Afrikas“ strafrechtlich zu verfolgen. Der Senegal änderte daraufhin sein nationales Recht, so dass universelle Jurisdiktion nun anwendbar sei. Immerhin war zwar der Tatverdächtige im Inland, die Tat aber im Ausland begangen worden. Der Senegal forderte darüber hinaus internationales Geld, um das Verfahren durchzuführen. Kurz vor der Geberentscheidung entschied das Gericht der ECOWAS-Staaten (Economic Community of West African States), dass für das Verfahren eine Sonderkammer innerhalb des senegalesischen Justizsystems eingerichtet werden sollte und die Richter von der Afrikanischen Union benannt werden sollten. Ein bislang völlig einmaliges Verfahren der universellen Jurisdiktion, welches eine Mischung zwischen nationalem und internationalem System verbindet. Zunächst verweigerte der Senegal wiederum diese Umsetzung, änderte aber die Auffassung nach einem Regierungswechsel und der schon beschriebenen Entscheidung des IGH. Die tschadische Regierung sagte daraufhin die Zusammenarbeit mit dem Gericht zu.

Kein Urteil ohne „strategischen Verfahrensführung“ durch Jacqueline Moudeina und Reed Brody

Die lange juristische Geschichte des Verfahrens macht deutlich, dass es zu dieser Verurteilung ohne den unermüdlichen Einsatz der Angehörigenorganisationen, ihrer Unterstützer und Verfahrensbevollmächtigten nie gekommen wäre. In einer hervorragenden Kombination aus Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising, Geduld und juristischem Sachverstand ist es den Angehörigenorganisationen insbesondere zusammen mit der Trägerin des alternativen Nobelpreises, Jacqueline Moudeina, und Reed Brody von Human Rights Watch gelungen, die Bemühungen über 20 Jahre mit vielen Hürden zum Erfolg zu führen. Trotz der zahlreichen Rückschläge und den politischen und juristischen Signalen, dass nichts mehr zu erreichen sei, machten sie weiter. Jacqueline Moudeina musste sogar wegen weiteren Verfahren gegen Sicherheitskräfte im Tschad erleben, dass sie Opfer eines Anschlags wurde, die die strafrechtliche Verfolgung verhindern wollten.

Brot für die Welt unterstützt die Organisation ATDPH von Moudeina seit vielen Jahren, auch im Hinblick auf ihre allgemeine Menschenrechtsarbeit im Tschad. Außerdem haben wir die Angehörigenorganisationen in dem Verfahren gegen Habré unterstützt. Das Hauptanliegen der Angehörigen bestand darin, bei den vielen Opfern und ihren Angehörigen Aufklärung über das Verfahren zu betreiben und Entschädigungsmöglichkeiten zu besprechen. Da das Verfahren im Senegal stattfand und nicht im Tschad, war es für die Angehörigen besonders wichtig, zum Gericht in den Senegal reisen und das Verfahren persönlich begleiten zu können.

Die Angehörigenorganisationen erreichten auch, dass während des Verfahrens, im März 2015, weitere 20 Sicherheitsbeamte aus der Habré-Ära verurteilt wurden und die tschadische Regierung an die Opfer Entschädigung zahlen muss. Leider hat die Regierung das Urteil bislang noch nicht umgesetzt. Es bleibt abzuwarten, zu welchen Entschädigungszahlungen die außerordentliche Strafkammer im Senegal die Regierung im Tschad verurteilen wird.

Urteil gibt klares Signal

Das Urteil gibt nun ein klares Signal an Regierungschefs weltweit, auch an die Regierung im Tschad heute, die vielfach Menschenrechtsverletzungen beispielsweise gegenüber Menschenrechtsaktivisten, die sich für Landrechte einsetzen, begeht: Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden auch nach zwanzig Jahren verurteilt. Schließlich gilt Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen als eine der Hauptursachen für weitere Menschenrechtsverletzungen. Nach Rückschlägen bei der Akzeptanz einer internationalen strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen durch die Einstellung des Verfahrens vor dem Internationalen Strafgerichtshof gegen den kenianischen Präsidenten Kenyatta, muss die Verurteilung von Habré heute als Meilenstein für die universelle Jurisdiktion gewertet werden. Das Verfahren könnte als Beispiel für weitere Verfahren innerhalb der Region gelten.

 

Jetzt spenden Unterstützen Sie uns

Lachender Junge

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

50 € (Spendenbeispiel) Mit 50 € kann z.B. eine Permakultur-Schulung in Malawi finanziert werden. So lernen Familien, wie sie dank Permakultur auch in den Dürre-Perioden frisches Obst und Gemüse ernten können.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € können z.B. 50 Spaten für das Anlegen von Gemüsegärten in Burkina Faso gekauft werden. Dort wird vermehrt auf dürreresistentes Saatgut gesetzt, um trotz Klimawandel genug zum Überleben zu haben.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann z.B. ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen in Bangladesch gekauft werden. Dort versalzen immer mehr Wirbelstürme die Böden und das Grundwasser, Trinkwasser ist Mangelware.

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

50 € (Spendenbeispiel) Mit 50 € kann z.B. eine Permakultur-Schulung in Malawi finanziert werden. So lernen Familien, wie sie dank Permakultur auch in den Dürre-Perioden frisches Obst und Gemüse ernten können.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € können z.B. 50 Spaten für das Anlegen von Gemüsegärten in Burkina Faso gekauft werden. Dort wird vermehrt auf dürreresistentes Saatgut gesetzt, um trotz Klimawandel genug zum Überleben zu haben.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann z.B. ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen in Bangladesch gekauft werden. Dort versalzen immer mehr Wirbelstürme die Böden und das Grundwasser, Trinkwasser ist Mangelware.

Bitte eine gültige Eingabe machen

Als Fördermitglied spenden Sie regelmäßig (z.B monatlich)