Kenia

„Evil Society“?

Seit Jahren kämpft die kenianische Zivilgesellschaft für bessere Rahmenbedingungen ihrer Arbeit. Doch Nichtregierungsorganisationen, die auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machen, werden schikaniert. Eine Organisation stellt sich dem entgegen.

Die politische Lage in Kenia

Das 48 Millionen Einwohner zählende Kenia ist die führende Wirtschaftsmacht Ostafrikas. Es glänzt mit einem konstanten Wirtschaftswachstum, in der Hauptstadt Nairobi entstehen ständig neue Bürotürme und Häuser für eine wachsende Mittelschicht. Doch das Land hat gravierende Probleme: Über 40 Prozent der Bevölkerung leben weiterhin in Armut, in ländlichen Regionen leiden Menschen Hunger. Fast jeder dritte Jugendliche ist arbeitslos. Korruption ist weit verbreitet, genauso wie außergerichtliche Hinrichtungen, Polizeigewalt und Straflosigkeit.

Wie sehr es unter der Oberfläche brodelt, zeigt sich regelmäßig bei Wahlen. Denn für Kenias herrschende Klasse sind Wahlen vor allem ein Mittel zum Machterhalt. Noch nie hat ein amtierender Präsident in Kenia sein Amt durch Wahlen verloren. Statt auf Inhalte zu setzen, werden ethnische Zugehörigkeiten instrumentalisiert und die verschiedenen Volksgruppen gezielt durch sogenannte „hate speeches“ (Hassreden) gegeneinander aufgebracht.

Demonstrationsrechte werden drastisch beschnitten

Die ethnische Spaltung des Landes sitzt tief. Sie zieht sich durch die kenianische Bevölkerung, öffentliche Institutionen und zivilgesellschaftliche Organisationen. Vor allem im Zusammenhang mit Wahlen führt dies zu Frustration und Konflikten, die gewaltsam eskalieren, weil Demonstrationsrechte der Opposition beschnitten werden und kenianische Sicherheitskräfte gegen dennoch stattfindende Demonstrationen mit unverhältnismäßiger Gewalt vorgehen. Im Nachgang der Wahlen 2017 haben dabei rund 70 Menschen ihr Leben verloren.

Das weckte Erinnerungen an die Wahl 2007, als bei Ausschreitungen mehr als 1.400 Menschen getötet und eine halbe Million vertrieben wurden. Die Ausschreitungen dienten damals als Deckmantel für Pogrome, zu denen Präsident Uhuru Kenyatta angestiftet haben soll. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wurde ihm deshalb der Prozess wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemacht. Doch das Verfahren musste wegen mangelnder Kooperation der kenianischen Regierung und Einschüchterungen von Zeugen eingestellt werden. Kenianische NGOs, die sich für Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs ausgesprochen hatten, verunglimpfte Kenyatta als „Evil Society“.

Um Vorurteile zu entkräften und Rufen nach stärkerer Kontrolle und Regulierung zuvorzukommen, schlossen sich 2009 zahlreiche lokale und internationale NGOs und Civil Society Organizations (CSOs) zur CSO Reference Group zusammen. Gemeinsam mit der Regierung erarbeiteten sie ein neues rechtliches und institutionelles Rahmenwerk für gemeinnützige Arbeit. Im Januar 2013 wurde der Public Benefit Organisations Act (PBO Act) verabschiedet, der klare Kriterien für die Registrierung von NGOs und Fristen für die Bearbeitung von Anträgen vorsieht. Mit diesem Schritt sollte eine lange Phase des gegenseitigen Misstrauens zwischen Regierung und Zivilgesellschaft in Kenia beendet werden. Doch dazu kam es nicht, da die Regierung den PBO Act nicht in Kraft setzte.

Zivilgesellschaft aktuell

Bei den Wahlen 2017 zeigte sich erneut, dass die kenianische Regierung mit allen Mitteln versucht, die Zivilgesellschaft, die sie als Teil der Opposition wahrnimmt, zu unterdrücken. Kenianische Organisationen, die auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam machen, die Regierung kritisieren, Aufklärung für die Gewalt nach der Wahl 2007 fordern und Menschenrechtsverletzungen oder Korruption anprangern, werden systematisch verfolgt. Sie werden durch willkürliche Auflagen, Prüfungen und Durchsuchungen von Büroräumen schikaniert, verlieren ihre Registrierung oder werden unter Einziehung von Vermögenswerten geschlossen, Angestellte müssen mit Verhaftung rechnen.

Die Arbeit der CSO Reference Group

Die in der CSO Reference Group vertretenen Nichtregierungsorganisationen treten den Einschränkungen zivilgesellschaftlicher Handlungsräume gemeinsam entgegen. Kirchliche Einrichtungen engagieren sich zusammen mit Gewerkschaften, Entwicklungs-, Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen gegen willkürliche Schließungen von NGOs und für die Inkraftsetzung des PBO Acts in seiner ursprünglichen Fassung.

Den ausführlichen Länderbericht finden Sie im Atlas der Zivilgesellschaft, welchen wir Ihnen untenstehend zum Download anbieten.

Material zum Mitnehmen

Atlas der Zivilgesellschaft

Die Unterdrückung von Kritik oder Rede- und Vereinigungsfreiheit ist so vielfältig wie uferlos: Nur 2 Prozent der Weltbevölkerung können uneingeschränkt in gesellschaftlicher Freiheit leben. Ein Report zur weltweiten Lage.

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