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50 Prozent sind nicht genug

Der UN-Sozialausschuss empfiehlt der Bundesregierung Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten. Es reiche nicht, wenn 50 Prozent der Unternehmen dies auf freiwillige Weise tue.

Von Maren Leifker am

NGO-Vertreter*innen während der Anhörung des UN-Sozialausschusses in Genf

Deutschland musste sich in diesem Jahr der Überprüfung durch den UN-Sozialausschuss stellen. Der Ausschuss prüft dabei wie Deutschland seine Pflichten aus dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte umsetzt. Am 16. Oktober 2018 hat der Ausschuss seine Abschließenden Bemerkungen veröffentlicht.

Freiwilligkeit reicht nicht

Der UN-Sozialausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass es in Deutschland an Regeln zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen fehlt. Insbesondere äußert er seine Besorgnis über das im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte vorgesehene Monitoring. Damit soll bis 2020 überprüft werden, ob bereits mehr als 50 Prozent der großen deutschen Unternehmen (mit mehr als 500 Mitarbeitenden) Mechanismen menschenrechtlicher Sorgfalt umgesetzt haben. Nur wenn das Ergebnis negativ ausfällt, sollen die Unternehmen laut Koalitionsvertrag gesetzlich dazu verpflichtet werden. Diesen Ansatz bewertet der UN-Sozialausschuss als problematisch, weil es dadurch zu Regulierungslücken kommen könne. Deutschland solle gesetzlich sicherstellen, dass Unternehmen die Menschenrechte auch in ihren Auslandsgeschäften achten und für Verstöße haftbar gemacht werden können. Die Einführung eines Unternehmenshaftungsgesetztes wird von Nichtregierungsorganisationen schon seit langem gefordert. Brot für die Welt hat dazu gemeinsam mit Amnesty International, Germanwatch und Oxfam ein Gutachten erstellt.

Lücken beim Zugang zu Recht

Der UN-Sozialausschuss bemängelt auch, dass es für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen nach wie vor kaum möglich ist, in Deutschland zu klagen. Es fehle an kollektiven Klagemöglichkeiten, einem Unternehmensstrafrecht und Regeln zur Offenlegung von Beweismitteln. Der Ausschuss empfiehlt der Bundesregierung, die entsprechenden Verfahren einzuführen und damit zu gewährleisten, dass sich Betroffene in Deutschland gegen erlittenes Unrecht wehren können.

Empfehlungen umsetzen

Brot für die Welt hat sich gemeinsam mit anderen Nichtregierungsorganisationen durch einen Parallelbericht an der Überprüfung Deutschlands beteiligt. Die Organisationen erwarten nun, dass Deutschland die Empfehlungen des UN-Sozialausschusses umsetzt und insbesondere die Einführung eines Gesetzes zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen nicht weiter verzögert.

 

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