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Bundeshaushalt 2017: Aus Krisen nichts gelernt

Im geplanten Bundeshaushalt für 2017 nimmt die Diskrepanz zwischen Ausgaben für das Militär und im weitesten Sinne friedens- und entwicklungspolitische Belange um 10 Prozent von 22 auf 24 Milliarden Euro weiter zu. Der SprecherInnenrat der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung nimmt zu den Haushaltsberatungen über diesen Haushalt Stellung.

 

Von Andreas Dieterich am

Im geplanten Bundeshaushalt für 2017 nimmt die Diskrepanz zwischen Ausgaben für das Militär und im weitesten Sinne friedens- und entwicklungspolitische Belange um 10 Prozent von 22 auf 24 Milliarden Euro weiter zu. Der SprecherInnenrat der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung nimmt zu den Haushaltsberatungen über diesen Haushalt Stellung.

Stellungnahme zu den Haushaltsberatungen über den Bundeshaushalt 2017

Mit massiver Gewalt ausgetragene Konflikte in vielen Regionen der Erde waren auch im letzten Jahr zentrale Herausforderungen für die Politik. Von der Notwendigkeit der Krisenbewältigung insbeson­dere der Fluchtursachenbekämpfung ist allerorts die Rede. Langsam setzt sich die Einsicht durch, dass eine langfristig ausgerichtete Krisenprävention wesentlicher Bestandteil deutscher Politik sein muss. Auch Deutschland selbst ist nicht gegen eine Entwicklung gefeit, die zunehmendes Gewaltpotential in der eigenen Gesellschaft offenbart: Menschenverachtende Gewalttaten gegen Geflüchtete, offensichtlicher Rassismus und soziale Exklusion sind keine randständigen Phänomene mehr.

Durch die Zustimmung zur Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung, die erstmals Erfordernisse des innerstaatlichen, internationalen und globalen Handelns sowohl im "Norden" als auch im "Süden" definiert, setzte die deutsche Regierung einen klaren Rahmen: Menschen, Planet, Wohlstand, Frieden, Partnerschaft sind unteilbar miteinander verbunden, die Einbeziehung aller Ressorts ist zur Umsetzung der 17 Schlüsselziele erforderlich. Der Beteiligung der Zivilgesellschaft wird eine zentrale Rolle zugemessen.

In den Jahren 2015/2016 haben eine Reihe friedenspolitisch relevante Analyse- und Klärungsprozesse (Zukunftscharta/Review-Prozess/Agenda 2030) stattgefunden. In allen Dokumenten wird die ständige Überprüfung der Umsetzung des erklärten politischen Willens zugesichert. Insofern erscheint es uns naheliegend zu prüfen, ob für 2017 die finanziellen und haushaltstechnischen Weichen gestellt werden, um Worten Taten folgen zu lassen. Dies ist nicht allein ein Indikator für politischen Wandel, aber doch sicherlich ein maßgeblicher!

Grundsätzliche Bewertung der Haushaltszahlen für 2017

Dem vorliegenden Haushaltsentwurf für das kommende Jahr ist eindeutig kein Schwerpunkt für Friedensförderung und Krisenprävention zu entnehmen: Die Mittel in den relevanten Haushalts­titeln stagnieren, die Förderung der Zivilgesellschaft gewinnt nicht an Bedeutung, die Förderung von notwendigen Strukturen wird nicht verbessert, die für eine Nachhaltigkeit dringend benötigte langfristige Ausrichtung von Haushaltstiteln durch Verpflichtungsermächtigungen wird nicht voran­getrieben. Nicht zuletzt wird sich die ODA-Quote mit diesem Haushalt keinesfalls in Richtung auf die 0,7% Marke hinbewegen. Nur in einer, für die friedenspolitische Ausrichtung jedoch signifikanten Kennziffer unterscheidet sich der Haushaltsentwurf 2017 überhaupt vom beschlossenen Haushalt des Jahres 2016. In dieser allerdings erheblich:

Während der Verteidigungshaushalt um 2.323,8 Mio. € wachsen soll, werden für Entwicklungs- und Auswärtige Politik lediglich 374,2 Mio. € mehr verausgabt. Die Diskrepanz zwischen Ausgaben für das Militär und im weitesten Sinne friedens- und entwicklungspolitische Belange steigt um 10% von 22,07 Mrd. € auf 24,02 Mrd. € weiter an.

Für die anstehenden Haushaltsberatungen im Parlament und seinen Ausschüssen erwartet die Plattform Zivile Konfliktbearbeitung, dass die Abgeordneten die Defizite, die dieser Haushaltsentwurf für die Übernahme deutscher friedenspolitischer Verantwortung aufweist, ernst nehmen und adäquate Änderungen vor der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes vornehmen.

 

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