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Bundestag ist gefordert: Menschenrechtsinstitut absichern

Das Deutsche Institut für Menschenrechte, das 2001 vom Bundestag eingerichtet wurde, wird im März seinen international  wichtigen "A-Status" verlieren, wenn seine Unabhängigkeit nicht gesetzlich garantiert wird. Doch darüber gibt es in der Regierungskoalition Streit. Brot für die Welt sagt: Das Institut braucht eine gesetzliche Grundlage, die dessen Unabhängigkeit stärkt!

 

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist 2001 durch Beschluss des Bundestages 2000 als eingetragener Verein errichtet worden. Eine gesetzliche Grundlage – wie sie in den „Pariser Prinzipien“ vorgesehen ist, um die Unabhängigkeit der Einrichtung zu garantieren, fehlt bislang. Aus diesem Grund droht das Institut seinen bisherigen „A-Status“, der vom International Coordinating Committee (ICC) vergeben wird, im März diesen Jahres verlieren.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD von 2013 wurde vereinbart, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte auf eine gesetzliche Grundlage entsprechend den „Pariser Prinzipien“ gestellt werden sollte. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unter Leitung von Minister Maas im September letzten Jahres einen Referentenentwurf vorgelegt, der bereits mit den übrigen Ressorts abgestimmt ist. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass das Institut in seiner bisherigen Rechtsform, als Verein, bestehen bleibt. Es bliebe auch dabei, dass die Mitgliederversammlung die Vielfalt weltanschaulicher Einstellungen als auch die Vielzahl der mit Menschenrechtsrechtsfragen befassten Stellen in Deutschland widerspiegeln würde. Der Entwurf betont, dass das Institut unabhängig von Weisungen agieren soll und die Menschenrechtssituation im In- und Ausland in den Blick nimmt.  

Äußerst problematisch und ungewöhnlich ist nun, dass nunmehr die CDU/CSU Fraktion auf Betreiben von MdB Erika Steinbach einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Danach würde das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner jetzi­gen Form als unabhängige nationale Menschenrechts­institution abgeschafft.

Mit der Gründung des Instituts, an der Brot für die Welt im Jahr 2000 maßgeblich beteiligt war, wurde auch institutionell zum Ausdruck gebracht, dass Menschenrechte eine Querschnittsaufgabe von Politik sind, die sowohl innen- als auch außenpolitische Be­lange berührt. Der Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion will dies nun diametral verändern. Der Schwerpunkt der Arbeit soll nach diesem Vorschlag in Zukunft auf der Menschenrechtssituation im Ausland liegen. Zum anderen soll die Struktur des Instituts maßgeblich verändert werden, in einer Weise, die die Unabhängigkeit des Instituts massiv beeinträchtigen würde. Bislang hatte es die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, um die Unabhängigkeit abzusichern. Der Entwurf der CDU/CSU Fraktion sieht nun vor, dass es als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes angesiedelt würde, was die Unabhängigkeit des Instituts quasi abschaffen würde. Die Mitarbeitenden sollen nach dem Gesetzesentwurf darüber hinaus nur dann selbstständig forschen, wenn sie keine Aufgaben durch Behörden übertragen bekommen haben. Damit würde die Struktur des Instituts den Vorgaben der „Pariser Prinzipien“ widersprechen.

Es wird deutlich, dass die herausragende Arbeit des Instituts, welches die Unteilbarkeit der Menschenrechte im Blick hat und die Menschenrechtssituation wegen des universellen Anspruchs der Menschenrechte  sowohl in- als auch außerhalb Deutschlands fachkundig bewertet, für die Zukunft zunichte gemacht werden soll.

Peinlich ist die ganze Angelegenheit für die Bundesregierung. Sie hat gerade die Präsidentschaft des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in Genf inne und wird nun ab März möglicherweise ein Menschenrechtsinstitut haben, das seinen „A-Status“ verliert.

Bislang sind alle Versuche, diesen Konflikt in der Koalition beizulegen gescheitert. Erforderlich wäre nun ein Machtwort der Kanzlerin, um zu zeigen, dass es die Bundesregierung mit dem universellen Menschenrechtsschutz im eigenen Land ernst meint.

Fatal wäre es, wenn die SPD sich dazu entschließen sollte, in Richtung des Entwurfs der CDU/CSU-Fraktion einzulenken – dann würde die Unabhängigkeit des Instituts, das in den vergangenen Jahren hervorragende und allgemein anerkannte Arbeit geleistet hat, dem Koalitionsfrieden geopfert. Für die Menschenrechtssituation in Deutschland wäre das ein echter Rückschritt.

 

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