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Deutscher Waffenhersteller vor Gericht

Am 19. Juni geht der Prozess gegen Heckler & Koch weiter. Der schwäbische Waffenhersteller hatte G36- Sturmgewehre nach Mexiko exportiert. Mit fatalen Auswirkungen für die örtliche Bevölkerung.

Von Melanie Bleil-Rommé am

Auch im Fall von H & K: Fehlende Kontrolle über den Verbleib der Waffen

In der Nacht vom 26. September 2014 verschwanden 43 Studenten, 6 weitere Personen starben. Bei dem Angriff auf die Busse, in denen sich die Studenten befanden, setzte die örtliche Polizei G36-Sturmgewehre deutscher Herkunft ein.  Die Gewehre hätten jedoch niemals in den Bundesstaat Guerrero gelangen dürfen. Guerrero gilt seit langem als einer der Brennpunkte von Gewalt und schweren Menschenrechtsverletzungen in Mexiko. Deshalb beschränkte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Exportgenehmigung im Jahr 2005 auf einige Bundesstaaten. Ausgenommen von der Genehmigung waren Lieferungen in die Bundesstaaten Jalisco, Chiapas, Chihuahua und Guerrero. Stutzig wurden man von Seiten des Bundesministeriums als ein Antrag zur Exportgenehmigung für Ersatzteile bereits gelieferter G36 Gewehre nach Chiapas einging. Auch dort hätten die Waffen laut der Endverbleiberklärung nicht hingelangen dürfen. Letztendlich blieb es bei einem Verdacht. Heckler & Koch sprach von einem Fehler seiner mexikanischen Partner beim Antrag und korrigierte ihn mit neuen Papieren. Eine umfassende Prüfung blieb aus.

Klage gegen Heckler & Koch

Im Jahr 2010 reichten Jürgen Grässlin und Holger Rothbauer eine Strafanzeige gegen Hecker & Koch ein. Darin wird dem Waffenhersteller vorgeworfen, wissentlich tausende G36 und Zubehörteile in mexikanische Bundesstaaten geliefert zu haben, obwohl für diese keine Exportgenehmigung bestand. Somit geht es um mutmaßliche Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz.  Am 15. Mai 2018, beginnt in Stuttgart der Prozess gegen sechs ehemalige Mitarbeiter von Heckler & Koch. Vor dem Hintergrund der Nacht von Ayotzinapa und dem Tod sowie gewaltsamen Verschwindenlassen der Studenten, geht es jedoch auch um die Verantwortung eines deutschen Konzerns und der zuständigen bundesdeutschen Behörden an schweren Menschenrechtsverletzungen in Mexiko.

Deutschland in der Verantwortung

Den deutschen Behörden war die prekäre Menschenrechtslage in Mexiko bekannt. Ihre Exportbeschränkung auf einige mexikanische Bundesstaaten ist aus menschenrechtlicher Sicht nicht haltbar. Es gab keine effektiven Kontrollmechanismen, welche die Einhaltung des Verbots sicherstellten. Deutschland war somit nicht in der Lage die Einhaltung der Exportbedingungen zu garantieren. Der Fall zeigt, wie leicht Kleinwaffen unkontrolliert zirkulieren. Gleiches gilt für die Praxis, Exporte im Austausch für die Zerstörung alter Waffen zu genehmigen. Es hat sich gezeigt, dass Mexiko nach dem Erhalt neuer Gewehre nur einen Bruchteil seiner Altbestände vernichtet hat. Die Rolle deutscher Behörden im Fall Heckler & Koch und deren unmittelbare Auswirkung auf das gewaltsame Verschwindenlassen der 43 Studenten von Ayotzinapa bringt Deutschland in eine besondere Verantwortung, was die Aufklärung des Falles und die Arbeit zum Thema Verschwindenlassen betreffen.

 

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