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Dritte UN-Runde über Kleinbauernrechte

In Genf beginnt heute die dritte Verhandlungsrunde des UN-Menschenrechtsrats für die Erarbeitung einer Erklärung der Rechte von Kleinbäuerinnen und Bauern. Es wird eine ausführliche Auseinandersetzung zu den Themen Saatgut sowie Frauenrechte erwartet. FAO Generalsekretär José Graziano da Silva unterstützt den Prozess mit einer Eröffnungsrede. Die Sitzungsrunde wird der Einstand der neue Vorsitzenden der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Erklärungsentwurfs der Botschafterin Boliviens bei der UN Nardi Suxo Iturry sein.

 

Von Ehemalige Mitarbeitende am

In Genf beginnt heute die dritte Verhandlungsrunde des UN-Menschenrechtsrats für die Erarbeitung einer Erklärung der Rechte von Kleinbäuerinnen und Bauern. Es wird eine ausführliche Auseinandersetzung zu den Themen Saatgut sowie Frauenrechte erwartet. FAO Generalsekretär José Graziano da Silva unterstützt den Prozess mit einer Eröffnungsrede. Die Sitzungsrunde wird der Einstand der neue Vorsitzenden der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Erklärungsentwurfs, der Botschafterin Boliviens bei der UN, Nardi Suxo Iturry sein.

Seit Oktober 2012 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auf Anraten des damaligen UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Nahrung, Olivier de Schutter, den Arbeitsprozess einer umfassenden Erklärung zur Stärkung der Rechte von Kleinbauern, landloser Arbeiter, Viehhirten und Fischern eingeleitet. Während damals einige Staaten gegen den Prozess für die Kleinbauernrechte stimmten, zeichnet sich mit dem zweiten Entwurfsdokument, das nun vorliegt, zunehmende Unterstützung bei den Mitgliedsstaaten ab. Im Vorfeld hatten zivilgesellschaftliche Bündnisse, darunter la Via Campesina, FIAN und Brot für die Welt, die Staaten zur Mitarbeit in der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe aufgerufen. Die Verhandlungen werden bis Ende der Woche gehen.

Der vorliegende Erklärungsentwurf definiert in dreißig Artikeln die Landrechte, das Recht auf den Gebrauch und die Bewahrung bäuerlichen Saatguts, traditionellen Wissens und Anbaupraktiken, sowie das Recht auf eine intakte Umwelt und den Wasserzugang für die Ernährungssysteme von Kleinbäuerinnen und anderen Gruppen, die in ländlichen Regionen arbeiten. Die Kernkoordinaten für die politische Mitsprache von Kleinbäuerinnen und die Bewahrung kleinbäuerlicher Landwirtschaft sollen damit gestärkt werden. Die Anerkennung dieser Rechte durch die internationale Staatengemeinde wird ein wichtiger Schritt gegen die fortschreitende Diskriminierung und Kriminalisierung von Kleinbäuerinnen im Zuge von Privatisierung und Ausverkauf von Ressourcen, wie Wasser, Land und Saatgut sein. Die Erklärung befördert auch explizit die Rechte von Frauen in ländlichen Regionen. Zudem sind es die Frauen, die in vielen kleinbäuerlichen Kulturen für die Bewahrung und Verbesserung von Saatgut, Weiterverarbeitung und Vermarktung ländlicher Erzeugnisse übernehmen.

Dem Prozess der Kleinbauernerklärung war eine umfassende Ursachenanalyse von Hunger und Mangelernährung bei Kleinbäuerinnen und anderen ländlichen Akteuren vorausgegangen - die Bevölkerungsgruppe, welche weltweit die höchsten Raten an Mangel- und Unterernährung aufweist. Als Kernfaktoren wurde nicht etwa der Mangel an natürlichen Ressourcen sondern: Landvertreibungen und Umsiedlungen (1),  Geschlechterdiskriminierung (2), fehlende Agrarreformen und unzureichende Entwicklungspolitik für den ländlichen Raum (3), fehlender Mindestlöhne und Sozialsysteme (4) sowie die Kriminalisierung von Menschenrechtsanwälten und sozialen Bewegungen identifiziert (De Schutter: Bericht zu Diskriminierung im Kontext des Rechts auf Nahrung, 2012 ).

Stig Tanzmann und Andrea Müller-Frank

 

 

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