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Globale Regeln für Konzerne

Bericht über die zweite Tagung der UN-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Völkerrechtsabkommens zu Wirtschaft und Menschenrechten, 24.-28. Oktober 2016, Genf

Von Ehemalige Mitarbeitende am

 Am 26. Juni 2014 setzte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) auf Initiative Ecuadors und Südafrikas eine Arbeitsgruppe ein, um ein Völkerrechtsabkommen zu entwickeln, mit dem transnationale Konzerne (TNCs) und andere Wirtschaftsunternehmen für Menschenrechtsverstöße zur Verantwortung gezogen werden können. Vom 24.-28. Oktober 2016 tagte die Arbeitsgruppe zum zweiten Mal in Genf. Im Gegensatz  zum ersten Treffen mit 60 teilnehmenden Staaten, waren im Oktober 2016 bereits 80 Länder vertreten.  Unter ihnen war auch die Europäische Union mit ihren Mitgliedstaaten, die sich erst wenige Tage vor dem Treffen zu einer Teilnahme entschlossen. Neben der EU und ihren Mitgliederstaaten nahmen auch weitere wie Japan, Schweiz, Norwegen und Australien beobachtend teil. Ein weiteres Mal fern blieben dem Treffen die USA und Kanada.

Themen des zweiten Treffens der UN-Arbeitsgruppe waren unter anderem:

  • Die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der Aktivitäten transnationaler Konzerne und anderer Unternehmen und die damit einhergehenden rechtlichen Herausforderungen;
  • die primären Staatenpflichten, mit besonderem Blick auf rechtswissenschaftliche und praktische Herangehensweisen bzgl. extraterritorialer Pflichten und nationaler Souveränität;
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten von Unternehmen, insbesondere Beispiele existierender direkter Verpflichtungen im internationalen Recht;
  • Ansätze zur Klärung strafrechtlicher, verwaltungsrechtlicher und zivilrechtlicher Haftung von Unternehmen;
  • der Geltungsbereich des zukünftigen Instruments (für TNCs, andere Unternehmen, lokale und staatliche Unternehmen);
  • Verstärkung der Zusammenarbeit zur Prävention, Abhilfe, Rechenschaft und Zugang zu Recht auf nationaler und internationaler Ebene;
  • die weitere Umsetzung der UN-Leitlinien zu Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs);
  • die Komplementarität von Treaty mit den UNGPs;
  • die Frage, wie ein Treaty den Zugang zu Recht für Betroffene von Menschenrechtsverstößen verbessern könnte.

Bei dem dritten Treffen der Arbeitsgruppe, das vom 23.- 27. Oktober 2017 stattfindet, werden konkrete Elemente eines zukünftigen Abkommens von den Teilnehmenden diskutiert.  

Der ausführliche Bericht zum zweiten Arbeitstreffen ist hier zu finden.

 

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