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Gutes Klima für die Menschenrechte

In Bonn müssen menschenrechtliche Normen für Klimaschutz und Anpassung verbindlich werden

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Die Folgen des Klimawandels sind für immer mehr Menschen weltweit dramatisch. Gerade soziale, kulturelle und wirtschaftliche Menschenrechte werden zusehends eingeschränkt, zum Beispiel, wenn durch Fluten und Stürme Wohnhäuser zerstört werden, Land unwiederbringlich dem Meeresspiegel anheimfällt oder nicht mehr ausreichend Nahrung produziert werden kann, weil Unwetter Ernten vernichten oder ausgedörrter Boden nicht mehr genug Nährstoffe für Getreideanbau, geschweige denn für Viehherden bieten kann. Das Recht auf Nahrung und das Recht auf Wohnen werden gerade in besonders armen Ländern Afrikas, Asiens und im Pazifik immer häufiger zu nicht eingelösten Versprechen.

Klimawandel ist kein offizieller Fluchtgrund

Zahlreiche Inseln und Küstenregionen können mittel- und langfristig nicht mehr bewohnt werden, weil der Klimawandel die Wasserreserven aufzehrt, das Fischsterben und die Versalzung der Böden die Selbstversorgung unmöglich machen und das Land stetig abgetragen wird. Menschen, die durch die Folgen des Klimawandels vertrieben werden, können ihre politischen und bürgerlichen Menschenrechte oft nicht in Anspruch nehmen. Gerade, wenn sie in einem anderen Land Zuflucht suchen, gelten die völkerrechtlichen Schutzvorgaben nicht, denn der Klimawandel gilt nicht als offizieller Fluchtgrund, aus dem sich das Recht auf Asyl ableiten lässt.

In vielen Ländern sind Frauen besonders negativ von Klimawandelfolgen betroffen, weil bestehende Genderdiskriminierung und Einschränkungen beim Zugang zu Bildung, Land, finanziellen Ressourcen und politischer Teilhabe zusätzlich behindern und erschweren.

Diesen Herausforderungen muss sich die internationale Staatengemeinschaft gemeinsam stellen. Dabei ist es ein großer Erfolg, dass der Verweis auf die Menschenrechte prominent Eingang in die Präambel des Abkommens von Paris gefunden haben. Zwar ist die Präambel kein rechtsverbindlicher Bestandteil des Vertrags, aber durch sie weist die Staatengemeinschaft auf die Art und Weise hin, in der die Auslegung des Klimavertrags erfolgen soll. Kurz gesagt soll die internationale Klimapolitik im Einklang mit den Menschenrechten gestaltet werden.

Regelwerk muss menschliche Prinzipien beinhalten

Das ist jedoch angesichts der genannten Problemlagen alles andere als einfach. Außerdem zeigen viele Staaten nur wenig Interesse für den Schutz der Rechte von oft benachteiligten Gruppen wie Indigenen, Frauen und Kindern, Menschen mit Behinderung, Kleinbauern oder Migranten und Vertriebenen.

Deshalb ist es eine Kernaufgabe für Staaten und Nichtregierungsorganisationen bei den Klimaverhandlungen in Bonn sicherzustellen, dass das Regelwerk, das zukünftig beim Klimaschutz und der Anpassung an Klimafolgen gelten wird, auch grundlegende menschenrechtliche Prinzipien, wie Teilhabe und Mitbestimmung enthält. In den nationalen Klimastrategien müssen gerade die besonders verletzlichen Gruppen sichtbar berücksichtigt und geschützt werden.

 

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