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Rechte für Menschen- Regeln für Unternehmen

Am 10. November hat Brot für die Welt gemeinsam mit dem CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung im Rahmen einer großen Konferenz Bilanz gezogen:

Was hat sich fünf Jahre nach Annahme der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte getan? Was ist von dem deutschen Aktionsplan zu erwarten?

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Zum zehnjährigen Jubiläum vom CorA-Netzwerk kamen in der ver.di Bundesverwaltung UN-ExpertInnen, PolitikerInnen, WissenschaftlerInnen, Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften zusammen, um mit ca. 160 Gästen Bilanz über die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland und Europa zu ziehen und über die UN-Initiative für ein verbindliches Abkommen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte bei der UN zu diskutieren.

Die UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte indigener Völker, Frau Victoria Tauli-Corpuz, machte gleich zu Anfang noch einmal deutlich, wie dringlich das Thema ist: In weiten Teilen der Welt werden die Menschenrechte indigener und anderer ländlicher Gemeinschaften durch Rohstoffabbau, Staudämme und andere Megaprojekte bedroht, Proteste enden oft tödlich. Sie betonte, dass ein juristisch bindender internationaler Vertrag signifikant dazu beitragen würde, bestehende Gesetzeslücken zu schließen und Unternehmen zur Verantwortung ziehen zu können. Im zweiten Beitrag stellte Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, den voraussichtlichen Inhalt des deutschen Nationalen Aktionsplans vor. Er lobte erste positive Ansätze, wie beispielsweise die geplante Überprüfung der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt in großen Unternehmen, hob aber auch die Schwachstellen des momentanen Entwurfs hervor, insbesondere im Hinblick auf Berichterstattung und Rechtszugang für Betroffene.

Die anschließende Podiumsdiskussion zwischen Dr. Klaus Seitz (stellv. Vorsitzender VENRO), MinDir Gunther Beger (BMZ), Reiner Hoffmann (Vorsitzender DGB) und Achim Lohrie (Direktor Unternehmensverantwortung Tchibo) drehte sich um die Frage, wie wirkungsvoll der Nationale Aktionsplan sein kann. Herr Beger bezeichnete ihn, gemessen an den ihm vorangehenden Ressortkonflikten, als gutes Ergebnis. Die anderen Teilnehmer sahen das Dokument hingegen nur als ein „erstes Schrittchen“: So sei die vorgesehene freiwillige Selbstverpflichtung nicht ausreichend und es fehlten effektive Anreize. Dr. Seitz mahnte an, dass selbst unterhalb einer gesetzlichen Regelung  Spielräume nicht genutzt wurde; so hätte man bspw. bei der öffentlichen Beschaffung oder der Außenwirtschaftsförderung deutlich mehr tun können.

Jérôme Chaplier, Koordinator der European Coalition for Corporate Justice, und Prof. Dr. Surya Deva, Beauftragter der UN Working Group on Business and Human Rights, schauten zurück auf fünf Jahre UN-Leitprinzipien und zogen eine Zwischenbilanz. Herr Chaplier bemängelte, dass bisher nur zahnlose Aktionspläne vorgelegt wurden. Prof. Deva maß den Nationalen Aktionsplänen eine Brückenfunktion zwischen den UN-Leitprinzipien und einem zukünftigen verbindlichen Abkommen bei. Sie wären ein wichtiger Fortschritt, aber zu schwach, um Opfer zu schützen und ihnen Zugang zu Rechtsmitteln zu ermöglichen. Letztlich würden schwache Aktionspläne die Gefahr bergen, Erwartungen zu enttäuschen und so den ganzen Prozess zu delegitimieren.

In einer weiteren Diskussionsrunde sprachen Prof. Deva, Prof. Dr. Markus Krajewski (Universität Erlangen-Nürnberg), Dr. Tilo Klinner (AA) und Sarah Lincoln (Brot für die Welt) über die Rolle Deutschlands in der Debatte um ein verbindliches UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte. Hier erklärte Dr. Kinner, dass die Bundesregierung ein verbindliches Abkommen zwar als sinnvolles Endziel begreife. Es müsse aber sichergestellt werden, dass sich alle Staaten an die Vorgaben halten und dies auch gerichtlich überprüfbar sei. Problematisch sei, dass ein solches Abkommen voraussichtlich keine Unterstützung durch wichtige Akteure wie China oder Russland erfahren werde. Prof. Surya Deva hielt dagegen, dass der politische Prozess auf internationaler Ebene zwar schwierig, aber ein bindender Vertrag zu dringlich sei, um weiter Zeit zu verlieren. Dabei sollte Deutschland an vorderster Front mitwirken. In einem letzten Podium diskutierten Vertreter der regierenden Parteien mit Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) und Inge Höger (Die Linke) über den Nationalen Aktionsplan und die Aussichten für die kommende Legislaturperiode. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD) und Martin Patzelt (CDU) sprachen sich perspektivisch für verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten aus, verteidigten aber den Nationalen Aktionsplan als ersten Schritt gegen die Kritik der Opposition, dass Wirtschaftsinteressen für die Bundesregierung offenbar klaren Vorrang vor Menschenrechten hätten.

Fast drei Wochen nach der Konferenz wartet die Zivilgesellschaft immer noch auf die Veröffentlichung des Nationalen Aktionsplans. Obwohl es dem Vernehmen nach im Prinzip eine Einigung zwischen allen Ministerien auf den Text gibt, scheint die Veröffentlichung sich weiter zu verzögern. Damit in dieser Legislaturperiode noch ein Aktionsplan verabschiedet wird, ist es dringend erforderlich, den Text jetzt zu veröffentlichen und das versprochene offizielle Kommentierungsverfahren zu starten.

 

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