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Ziele für eine nachhaltige Entwicklung - Vorschläge von EU und UN

Nahezu zeitgleich haben die Europäische Kommission und die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe der UN-Generalversammlung Vorschläge für globale Nachhaltigkeitsziele veröffentlicht. Beide Dokumente weisen viele Gemeinsamkeiten aber auch einige Unterschiede auf. Ob der Zeitpunkt der Veröffentlichung des EU-Papiers für die weiteren Beratungen und Verhandlungen auf UN-Ebene geschickt gewählt wurde, muss sich in den kommenden Wochen zeigen.

 

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Die Europäische Kommission hat eine Kommunikation zur Post-2015 Entwicklungsagenda veröffentlicht: A decent life for all: from vision to collective action. Adressaten sind u.a. das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union ("EU-Ministerrat"). Beide Gremien werden die Kommunikation diskutieren. Das Ergebnis soll in den weiteren UN-Verhandlungen als Richtschnur für die EU-Position gelten. Das Papier baut auf einer früheren Kommunikation (Februar 2013) sowie den Ratsschlussfolgerungen (Juni 2013) zum Thema auf.

Zeitgleich haben die Co-Vorsitzenden der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der UN-Generalversammlung (Open Working Group, OWG) den ersten Entwurf ("zero draft") der Liste möglicher Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) veröffentlicht: Introduction and proposed goals and targets on sustainable development fort he Post 2015 Development Agenda.

In den bislang elf formellen Treffen der OWG, deren Aufgabe es ist, einen Zielekatalog vorzuschlagen, ist die EU nicht offensiv als Staatenblock aufgetreten. In der OWG teilen sich 70 UN-Mitgliedsstaaten 30 Sitze. Von 28 EU-Staaten sind 14 in der OWG vertreten. Deutschland teilt sich einen Sitz mit Frankreich und der Schweiz. Die zwölf übrigen EU-Mitglieder verteilen sich auf sieben weitere Sitze. Auch andere sonst übliche Staatengruppen, wie G77 oder JUSCAN, haben sich bislang nicht als solche in der OWG hervorgetan. Ob das für die beiden verbleibenden formellen Treffen der Arbeitsgruppe (16.-20. Juni und 14.-18. Juli) so bleibt und wie sich die informellen Beratungen gestalten, bleibt abzuwarten.

Beide Papiere weisen viele Parallelen bei den vorgeschlagenen Zielen bzw. Zielbereichen auf und decken sich auch eingermaßen mit der Position der Bundesregierung vom Februar dieses Jahres.

Die EU Kommission schlägt in ihrem Papier 17 "potentielle Ziele und vorrangige Bereiche" ("potential targets and priority areas") vor: 1. Armut, 2. Ungleichheit, 3. Ernährungssicherung und Ernährung, nachhaltige Landwirtschaft, 4. Gesundheit, 5. Bildung, 6. Geschlechtergerechtigkeit und Frauenförderung, 7. Wasser und Abwasser, 8. nachhaltige Energie, 9. volle und produktive Beschäftigung/ menschenwürdige Arbeit, 10. inklusives und nachhaltiges Wachstum, 11. nachhaltige Städte und menschliche Siedlungen, 12. nachhaltiger Konsum und Produktion, 13. Ozeane und Meere, 14. biologische Vielfalt und Wälder, 15. Bodenverschlechterung, Wüstenbildung und Dürren, 16. Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, gute Regierungsführung und effektive Institutionen, 17. friedliche Gesellschaften. Im Anhang zur Kommunikation werden diesen "priority areas" und Zielspektren Beispiele zugeordnet, die aufzeigen sollen, was jeweils durch die Ziele abgedeckt werden könnte.

Gegenüber dem letzten OWG Schwerpunktepapier ("focus areas") enthält die aktuelle Liste der vorgeschlagenen Nachhaltigkeitsziele nun mit der Aufnahme des Themas Ungleichheit ebenfalls 17 Zielbereiche. Diese haben im Vergleich zum Kommissionspapier ausführlichere Bezeichnungen und werden in der Folge nur stichwortartig gelistet: 1. Armut, 2. Hunger, Ernährungssicherung, Ernährung, nachhaltige Landwirtschaft, 3. Gesundheit, 4. Bildung, 5. Geschlechtergerechtigkeit, Förderung von Frauen und Mädchen, 6. Wasser und Abwasser, 7. Energie, 8. starkes, inklusives, nachhaltiges Wachstum und menschenwürdige Arbeit, 9. nachhaltige Industrialisierung, 10. Ungleichheit innerhalb und zwischen Staaten, 11. nachhaltige Städte und menschliche Siedlungen, 12. nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, 13. Klimawandel, 14. nachhaltige Nutzung mariner Ressourcen, Ozeane und Meere, 15. Ökosysteme und Verlust biologischer Vielfalt, 16. friedliche inklusive Gesellschaften, Rechtsstaatlichkeit, effektive Institutionen, 17. Umsetzungsinstrumente und globale Partnerschaft. Diese 17 Ziele – die laut Entwurf bis 2030 erreicht werden sollen – werden mit 5 bis 17 Unterzielen ausdifferenziert. Unter Ziel 17 werden für alle 16 anderen Ziele Mittel zur Umsetzung vorgeschlagen.

Weitere Gemeinsamkeiten aber auch interessante Unterschiede finden sich im Wortlaut der Einleitungen beider Dokumente.

Konsens gibt es bei der Priorisierung von Armutsbekämpfung bzw. –beseitigung: EU wie OWG sehen darin eine "fundamentale" respektive "die größte Herausforderung", die eng mit der Erreichung nachhaltiger Entwicklung verknüpft ist. Für die Kommission ist klar: business as usual ist keine Option mehr (sic!), weder mit Blick auf Menschenwürde, noch auf (Verteilungs-) Gerechtigkeit, (Chancen-) Gleichheit oder Nachhaltigkeit. Sie ist davon überzeugt, dass "die Welt die Technologie und Ressourcen besitzt, extreme Armut zu unseren Lebzeiten auszumerzen". Beseitigung von Armut – die OWG spricht in der Tat nicht nur von extremer Armut – sowie der Übergang von nicht-nachhaltigen zu nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern ist für die OWG ebenso essentiell für eine nachhaltige Entwicklung, wie der Schutz und die Nutzung der natürlichen Ressourcen. Ein weiter so wie bisher ist auch aus ihrer Sicht unmöglich. Konsum- und Produktionsmuster und Wohlfahrtskonzepte sollen die Tragfähigkeit der Ökosysteme berücksichtigen.

Obwohl die EU sich für eine "neue transformative Post-2015 Agenda" einsetzen will, kommt sie nicht vom Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit ab. Das neue Rahmenwerk solle "die drei Dimensionen nachhaltiger Entwicklung in einer ausgewogenen Weise integrieren". In der Einleitung des OWG zero draft heißen die drei Säulen: nachhaltiges, inklusives und gerechtes Wirtschaftswachstum, soziale Entwicklung und Umweltschutz. Beides klingt weder "neu" noch nach "transformativem Wandel" – letzteres ein Begriff, der in der Kommunikation der Kommission allerdings häufiger fällt. Begrüßenswert ist hingegen, dass die Kommission immerhin anerkennt, dass Wachstum innerhalb der planetarischen Grenzen stattfinden solle – ein Konzept, was im Vorschlag der OWG keine explizite Erwähnung findet (s.o. Tragfähigkeit der Ökosysteme).

Beide Dokumente machen Referenz auf eine ganze Reihe von internationalen Abkommen und Erklärungen, darunter auch und insbesondere auf die Rio-Erklärung von 1992. Und beide Texte heben hier das Prinzip der gemeinsamen aber unterschiedlichen Verantwortung (common but differentiated responsibilities, CBDR) hervor. Die EU stellt allerdings klar: "Da sich die Reichweite des CBDR-Prinzips auf die globale Umweltsituation beschränkt, ist das Konzept nicht geeignet, die weiterreichenden Herausforderungen des Post-2015 Rahmenwerkes zu bewältigen." Das mag dem Wortlaut der Rio-Erklärung entsprechen, klingt aber etwas fadenscheinig, wenn an anderer Stelle immer wieder betont wird, wie eng alle Herausforderungen und auch die Ursachen der globalen Krisen und Probleme miteinander verflochten sind.

Während der Entwurf der OWG vorschlägt, ein Klimaziel – ggf. basierend auf dem Ergebnis der COP21 des UNFCCC – zu formulieren, drängt die EU darauf, das Rahmenwerk zwar insgesamt auf Klima als Querschnittsthema zu beziehen, aber den UNFCCC Prozess nicht zu beeinträchtigen und kein eigenes Klimaziel vorzugeben.

Gewichtet man die Ausdifferenzierung der vorgeschlagenen Ziele, so legt der Entwurf des UN Gremiums einen Schwerpunkt auf die Umsetzungsinstrumente (means of implementation). Auch in der Einleitung wird diesbezüglich auf bereits bestehende Erklärungen und Programme (u.a. Agenda 21) verwiesen. Im Kommissionspapier sucht man die Mittel oder Instrumente (means) dagegen vergebens.

Neben – oder im Zusammenspiel mit – dem CBDR-Prinzip werden die Mittel zur Umsetzung der neuen Agenda sicher einer der Streitpunkte im weiteren Beratungs- und Verhandlungsverlauf sein. Noch bleibt allerdings die Hoffnung, dass neben der Struktur der UN-Arbeitsgruppe auch der ambitionierte politische Wille weiterhin dazu beitragen, dass nicht blockiert wird.

 

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